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Ratgeber

Haushaltsauflösung nach einem Todesfall: Ablauf, Fristen und eine Checkliste

 ·  Jan Brinkmann

Ein Todesfall bringt neben der Trauer viel Organisatorisches mit sich – und irgendwann steht die Frage im Raum: Was passiert mit der Wohnung? Ein geordneter Ablauf nimmt Druck raus und verhindert, dass Wertvolles verloren geht.

Der Mietvertrag endet nicht automatisch

Wichtig zu wissen: Der Mietvertrag geht mit allen Rechten und Pflichten auf die Erben über – inklusive Mietzins. Die Erben haben aber ein ausserordentliches Kündigungsrecht (Art. 266i OR): Sie können mit der gesetzlichen Frist von drei Monaten auf den nächsten ortsüblichen Termin kündigen, gerechnet ab dem Todestag. Zwei Dinge sind dabei entscheidend: Die Kündigung müssen alle Erben gemeinsam und schriftlich aussprechen – und das Recht muss zügig ausgeübt werden, sonst gelten wieder die vertraglichen Kündigungsregeln. Im Zweifel hilft eine kurze Rücksprache mit der Verwaltung oder einer Rechtsberatung.

Schritt für Schritt zur geräumten Wohnung

  1. Nichts überstürzen: Erst wenn die Erbfolge geklärt ist, sollte etwas Endgültiges mit dem Hausrat passieren.
  2. Dokumente und Wertsachen sichern: Verträge, Ausweise, Schmuck, Fotos und persönliche Erinnerungen zuerst heraussuchen und sicher aufbewahren.
  3. Sortieren: Was bleibt in der Familie, was wird verkauft oder gespendet, was entsorgt? Grosszügige Kategorien beschleunigen die Entscheidung.
  4. Räumung organisieren: Möbel, Hausrat, Keller- und Estrichabteile – inklusive fachgerechter Entsorgung und Wertstofftrennung.
  5. Endreinigung und Übergabe: Die Wohnung wird der Verwaltung gereinigt und besenrein bis übergabebereit zurückgegeben.

Alles aus einer Hand – diskret und respektvoll

Gerade bei Wohnungen von Verstorbenen zählt neben der Logistik vor allem eines: Respekt vor dem, was da geräumt wird. Wir nehmen uns die Zeit, gefundene Dokumente, Fotos und Wertgegenstände zur Seite zu legen statt sie zu entsorgen – und stimmen jeden Schritt mit Ihnen ab.

Räumung, Entsorgung und Umzugsreinigung übernehmen wir als Kombi-Auftrag mit einem Ansprechpartner – bis zur Übergabe an die Verwaltung. Nach einer Besichtigung vor Ort erhalten Sie eine Fixpauschale ohne versteckte Kosten.

Mehr zur Leistung: Entrümpelung & Räumung im Thurgau. Oder in Ruhe Kontakt aufnehmen – wir melden uns rasch und unkompliziert.

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Jan Brinkmann, Inhaber von Bodensee Manpower

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Jan Brinkmann · Inhaber · Thurgau & Bodensee-Region