Die Hecke wuchert, der Sommer ist da – darf jetzt überhaupt geschnitten werden? Die kurze Antwort: kommt auf den Schnitt an. Die lange Antwort entscheidet darüber, ob Sie Vogelbruten schützen und Ärger vermeiden.
Das ideale Zeitfenster: Oktober bis Ende Februar
Grössere Rückschnitte und Verjüngungen gehören in die kalte Jahreszeit. Fachstellen wie die Schweizerische Vogelwarte empfehlen den Gehölzschnitt im Winterhalbjahr – die Pflanzen sind in Ruhe, und es brüten keine Vögel im Geäst. Wer die Hecke im Spätwinter schneidet, hat zudem den Neuaustrieb im Frühling auf seiner Seite.
Brutzeit März bis September: Rücksicht ist Pflicht
Von März bis September brüten viele einheimische Vogelarten in Hecken und Sträuchern – Amsel, Grünfink und Co. Brütende Vögel sind geschützt: Radikale Rückschnitte oder Rodungen während der Brutzeit sind tabu und können empfindliche Bussen nach sich ziehen. Das gilt für Private genauso wie für Gartenprofis.
Erlaubt bleibt ein schonender Formschnitt, wenn vorher sichergestellt ist, dass keine besetzten Nester in der Hecke sind. Unsere Praxis: Vor jedem Sommerschnitt kontrollieren wir die Hecke sorgfältig – wo gebrütet wird, bleibt die Schere weg. Ist ein grösserer Eingriff unaufschiebbar, braucht es eine Ausnahmebewilligung des Kantons.
Wie oft schneiden?
- Formschnitt: ein- bis zweimal pro Jahr (Frühsommer nach Nestkontrolle, Herbst)
- Kräftiger Rückschnitt: alle paar Jahre, immer zwischen Oktober und Ende Februar
- Grenzabstände: Für Hecken an Nachbargrenzen und Strassen gelten kantonale und kommunale Vorschriften – im Zweifel bei der Gemeinde nachfragen
Schnittgut: fachgerecht entsorgen
Heckenschnitt gibt schnell mehr Material, als die Grüngutabfuhr mitnimmt. Wir bringen Anhänger und Ausrüstung mit und entsorgen den Grünschnitt fachgerecht – auf Wunsch im Pflege-Abo mit fixem Jahresplan, damit Formschnitt und Rückschnitt automatisch zum richtigen Zeitpunkt passieren.
Die Hecke ist fällig? Gartenpflege im Thurgau – oder direkt Offerte anfragen.