Bodensee Manpower

Ratgeber

Lift, Treppenhaus, Waschküche: Was gehört zur Unterhaltsreinigung im Mehrfamilienhaus?

 ·  Jan Brinkmann

Ein Mehrfamilienhaus besteht aus mehr Gemeinschaftsflächen, als man denkt. Wer nur «das Treppenhaus» reinigen lässt, übersieht die Bereiche, über die sich Mieterinnen und Mieter am häufigsten ärgern. Hier ist der komplette Überblick aus der Praxis.

Die Klassiker: wöchentlich bis zweiwöchentlich

  • Treppenhaus: Böden feucht aufnehmen, Handläufe und Geländer abwischen, Briefkastenanlage
  • Eingangsbereich: Haustür und Glas, Spiegel, Klingeltableau – der erste Eindruck jeder Liegenschaft
  • Lift: Kabinenboden, Spiegel, Bedienelemente und die Türschienen, in denen sich Sand sammelt

Die Vergessenen: monatlich bis quartalsweise

  • Hauswirtschaftsräume: Waschküche und Trocknungsraum – Flusen, Waschmittelreste, Lavabo
  • Kellergänge: ausfegen, Spinnweben entfernen, Beleuchtung kontrollieren
  • Tiefgarage: Boden kehren oder maschinell reinigen, Entwässerungsrinnen freihalten
  • Fenster der Allgemeinflächen: Treppenhausfenster und Glasbausteine, gern unterschätzt

Saisonal

  • Frühling: Aussenwege und Sitzplätze nach dem Winter, ggf. mit Hochdruckreiniger
  • Herbst: Laub auf Wegen und in Einläufen – Rutschgefahr und verstopfte Abläufe vermeiden
  • Winter: Schneeräumung und Salzen gehören in jeden Betreuungsplan (Gartenpflege & Winterdienst)

Ein Plan statt Einzelaufträge

Am zuverlässigsten läuft die Reinigung mit einem festen Turnusplan, der alle Bereiche abdeckt – dokumentiert, damit Eigentümerschaft und Verwaltung jederzeit wissen, was wann gemacht wurde. Genau so arbeiten wir bei der Treppenhaus- und Unterhaltsreinigung und in der Hauswartung.

← Alle Beiträge

Jan Brinkmann, Inhaber von Bodensee Manpower

Vereinbaren Sie ein unverbindliches Beratungsgespräch

Erzählen Sie mir kurz, was ansteht – ich melde mich rasch mit einer klaren Offerte.

Jan Brinkmann · Inhaber · Thurgau & Bodensee-Region