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Winterdienst: Wer haftet bei Glatteis? Pflichten für Eigentümer und Verwaltungen

 ·  Jan Brinkmann

Der erste Schnee ist schön – bis jemand auf dem Hauszugang ausrutscht. Dann stellt sich schnell die Frage: Wer hätte räumen müssen? Für Eigentümerinnen und Verwaltungen lohnt es sich, die Antwort zu kennen, bevor der Winter kommt.

Was Eigentümer räumen müssen

Auf privatem Grund liegt die Verantwortung bei der Eigentümerschaft. Dazu gehören typischerweise:

  • Zugänge vom Strassenrand bis zur Haustür, inklusive Aussentreppen
  • Zufahrten zu Haus, Garage und Besucherparkplätzen
  • Wege auf dem Grundstück, die Bewohner und Besucher nutzen
  • Je nach Gemeinde auch das Trottoir entlang des Grundstücks – das regelt das kommunale Reglement, ein Blick lohnt sich

Als Faustregel für die Räumzeiten gilt: tagsüber, etwa zwischen 7 und 21 Uhr, müssen Zugänge begehbar sein. Nachts darf der Winterdienst ruhen – bei Dauerschneefall muss niemand rund um die Uhr schaufeln.

Die Haftungsfrage: Werkeigentümerhaftung

Stürzt jemand wegen eines vereisten, ungeräumten Zugangs, greift die Werkeigentümerhaftung nach Art. 58 OR – eine Kausalhaftung: Sie gilt unabhängig davon, ob die Eigentümerschaft ein Verschulden trifft. Massstab ist, was technisch möglich und zumutbar ist; Passanten müssen sich im Winter ihrerseits vorsichtig bewegen. Trotzdem gilt: Wer Räumung und Salzen nachweisbar organisiert hat, steht im Streitfall deutlich besser da. Bei vermieteten Liegenschaften bleibt die Pflicht grundsätzlich bei der Eigentümerschaft, wenn sie nicht klar delegiert ist – etwa an einen Hauswart.

Organisiert statt überrascht

Das eigentliche Problem am Winterdienst ist nicht die Schaufel, sondern die Verfügbarkeit: Schnee fällt auch am Sonntag um fünf Uhr früh, in den Ferien und während der Grippewelle. Genau dafür gibt es den organisierten Winterdienst:

  • Räumung und Salzen der Zugänge, bevor der Morgenverkehr einsetzt
  • Vertretung ist mitorganisiert – keine Lücke bei Ferien oder Krankheit
  • Auf Wunsch dokumentierte Einsätze, hilfreich im Haftungsfall

Bei uns ist der Winterdienst Teil der Hauswartung oder der Gartenpflege im Abo – mit fixem Preis pro Saison oder Abrechnung nach Einsatz. Wie sich die Kosten zusammensetzen, zeigt unser Beitrag Was kostet eine Hauswartung?

Vor dem ersten Frost regeln statt nach dem ersten Sturz: Offerte anfragen.

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Jan Brinkmann, Inhaber von Bodensee Manpower

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Jan Brinkmann · Inhaber · Thurgau & Bodensee-Region